Mögliche Anpassung der Patientenverfügung durch Covid 19
Vielleicht haben Sie aus verschiedenen Gründen in Ihrer Patientenverfügung eine künstliche Beatmung ausgeschlossen. Sollten Sie jetzt an Covid 19 erkranken, kann aber eine vorübergehende Beatmung lebensrettend sein. Bitte schauen Sie sich unter diesem Gesichtspunkt Ihre Patientenverfügung noch einmal an und ändern sie gegebenenfalls. Gern beraten wir Sie dabei. Sie haben noch keine Patientenverfügung? Wir sind bereit, mit Ihnen eine Patientenverfügung zu erstellen. Rufen Sie uns an!
Sie erreichen uns unter: 06126 – 700 2713 oder schreiben Sie uns:
Es kann jeden von uns treffen … Gestern habe ich noch ein selbstständiges Leben geführt und konnte Entscheidungen mit klarem Verstand treffen, doch dann kommt ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder zunehmende Demenz, so dass ich nicht mehr in der Lage bin, wichtige Angelegenheiten meines Lebens selbstverantwortlich regeln zu können. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen.
Die Hospizbewegung im Idsteiner Land e.V. unterstützt und berät Sie gerne bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.
Gerne können Sie ein Beratungsgespräch per E-Mail:
Fünf ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ausgebildet. Die Mitarbeitenden der Hospizbewegung beantworten Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und unterstützen bei der Erstellung dieser Formulare.
Die Beratung ist kostenfrei. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit im ambulanten Hospiz- und Palliativdienst der Hospizbewegung im Idsteiner Land e.V.
Hier geht´s zum Artikel "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht" aus unserem Wegbegleiter 1/2017