Ethische Beratung und Palliativpass
Ziel dieses Notfallpasses ist es, eine Krankenhauseinweisung in einer Notfallsituation bei einem schwerstkranken Menschen zu vermeiden, der selber nicht mehr ins Krankenhaus eingeliefert werden möchte. So ist der Wiesbadener Palliativpass eine verkürzte Patientenverfügung, die dem Rettungsdienst und Notarzt auf einen Blick signalisiert, dass der Mensch im Falle einer medizinischen Notlage nicht mehr maximal notärztlich behandelt und zumeist vor Ort weiter versorgt werden möchte. Diese schriftlichen Festlegungen im Palliativpass sind für alle Beteiligten ebenso verbindlich wie eine Patientenverfügung.
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